Liebe Vereinsvertreter,
aus aktuellem Anlass möchten wir euch über eine kurzfristige Änderung im Festspielparagrafen der Spielordnung informieren. Diese betrifft § 55 (3) SpO – Einschränkung des Spielrechts in Meisterschaftsspielen.
Der DHB-Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15.11.2025 in Dresden folgende Anpassung beschlossen:
§ 55 Abs. 3 SpO
Das Spielrecht der Spieler*innen wird bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 21. Lebensjahr vollenden, in Erwachsenenmannschaften grundsätzlich nicht eingeschränkt. Die Landesverbände können jedoch für den von ihnen geleiteten Spielbetrieb unterhalb der vierten Liga einschränkende Regelungen beschließen.
Damit gilt:
Das Spielrecht der Spieler*innen wird bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 21. Lebensjahr vollenden, ist in Erwachsenenmannschaften grundsätzlich nicht eingeschränkt.
Diese Änderung tritt ab sofort in Kraft.
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir euch selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit sportlichen Grüßen
Karl-Walter Marx
Vizepräsident Spieltechnik
Handball-Nordrhein
Mobil: 01577 1329497
E-Mail: karl-walter.marx@hv-nordrhein.de
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