Liebe Mitstreitende,
hier bekommt ihr die Verlinkung zur Einordnung des Landessportbundes NRW bzgl. der neuen CoronaSchVO NRW und den Auswirkungen für den Sport.
Kurz zusammengefasst dürfen an Training und Wettkampf die Athlet*innen unter folgenden Bedingungen teilnehmen:
- Immunisierte und Genesene mit Nachweis
- nicht-immunisierte Personen mit Nachweis eines PCR-Tests (max. 48 Std.)
- ausgenommen: nicht-immunisierte 16- und 17-jährige Schüler*innen (bis 16. Januar 2021) mit Nachweis an Teilnahme der Schultestung
- nicht-immunisierte unter 16-jährige ohne Nachweis
Mit freundlichen Grüßen / Best regards
Christian Hentschel
Leistungssportkoordinator
Westdeutscher Handball-Verband e.V.