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Bergischer-Handballkreis e.V.
Das Verbandsorgan für Handballsport im Bergischen Land

Informationsschreiben an alle Vereine zu dem Festspielparagraf § 55 SpO

Liebe Vereinsvertreter,
 
uns ist es ein Anliegen, Euch die gesonderte Information zu einer Änderung im Festspielparagrafen der Spielordnung zukommen zu lassen. Und zwar betrifft dies § 55 (3) SpO – dies ist der Passus, in dem geregelt wird, dass sich Spieler unter 21 Jahren nicht festspielen können. Durch den Einschub, dass diese Regelung nur noch „innerhalb der Spielrechte nach § 15“, folglich dem Spielrecht für Erwachsene gilt, können sich A-Jugendliche und ,B-Jugendliche, die im Erwachsenenbereich eingesetzt werden, nunmehr festspielen. Dies war bisher nicht der Fall.
 
Als Landesverband haben wir im Übrigen nicht die Möglichkeit, die vorbeschriebene Regelung auszuhebeln, da wir durch die Öffnungsklausel im § 55 (3) lediglich „einschränkende“ Regelungen, wie die Regelung, dass das Festspielen gegenüber dem Kreisspielverkehr uneingeschränkt Anwendung findet (siehe HNR-Zusatzbestimmungen zur Spielordnung, welche weiterhin Bestand hat)  beschließen können.