Liebe Handballerinnen und Handballer,
der neu gegründete Verein "BHC Frauen e.V." hat die Mitgliedschaft im Bergischen Handballkreis e.V. beantragt.
Gemäß § 6 unserer Satzung ist der Aufnahmeantrag eines Vereins den BHK-Mitgliedern bekanntzugeben. Diese haben dann zwei Wochen Zeit, ggf. einen Einspruch gegen diesen Antrag einzulegen. Nach Ablauf der zwei Wochen wird der BHK-Kreisvorstand über den Antrag des BHC Frauen e.V. entscheiden.
Mit einer Mail haben wir unsere Mitglieder am 07.02.2026 vom Aufnahmeantrag des BHC Frauen e.V. in Kenntnis gesetzt. Außerdem weisen wir auf den Aufnahmeantrag über diese Mitteilung auf der Homepage hin. Die entsprechenden Dokumente des Aufnahmeantrags können der Mail entnommen oder bei unserem Rechtswart Daniel Schirm (daniel.schirm@bhk-handball.de) angefragt werden.
Bei etwaigen Rückfragen steht euch der Kreisvorstand gerne zur Verfügung.
Mit sportlichem Gruß...
