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Bergischer-Handballkreis e.V.
Das Verbandsorgan für Handballsport im Bergischen Land

NEWS Jugend

Update:Wichtige Mitteilung des Kreises zur Pandemielage

Mitteilung der Stadt Solingen vom 27.07.2021:

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Partner*innen im Sport,

wie Sie vermutlich schon erfahren haben, gilt aufgrund einer Änderung in der Corona-Schutz-Verordnung des Landes NRW in Solingen seit dem 25.07.2021 weiterhin die Inzidenzstufe 2.

Die ursprünglich ab dem 26.07.2021 geltende Inzidenzstufe 3 wurde zurückgenommen. Allerdings muss der aktuelle Inzidenzwert von 60,9 in Solingen spätestens am 29.07.2021 auf höchstens 50,0 fallen, ansonsten droht ab dem 31.07.2021 tatsächlich die Inzidenzstufe 3.

Das klingt und ist kompliziert, muss an dieser Stelle aber einmal erläutert werden.

Die Stadt Solingen setzt hierbei lediglich geltendes Landesrecht um, ohne darüberhinausgehende abweichende Regelungen zu treffen.  

Die aktuellen Regeln finden Sie unter dem nachfolgenden link auf unserer Internetseite, die sich an den inhaltlichen Veröffentlichungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) orientiert und laufend aktualisiert wird.

https://www.solingen.de/de/dienstleistungen/52-2-sporthallen-des-stadtdienstes-sport-und-freizeit/

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Mitteilung des BHK vom 25.07.2021

Werte Sportkameraden*innen,

aufgrund der gestiegenen Inzidenzwerte in Solingen, wird ab Montag, den 26.07.2021,  die Stufe 3 der Coronaschutzverordnung NRW in Solingen gelten.
 
Dies.bedeutet, dass  alle sportlichen Aktivitäten in den Hallen des Stadtgebietes Solingen (mit Ausnahme der Bundesligisten und der Kaderathleten) untersagt sind.
 
Somit sind alle bereits erteilten Freundschaftsspiel- und Turniergenehmigungen in den Hallen für das Stadtgebiet Solingen mindestens für den Zeitraum bis einschließlich 01.08.2021 hinfällig und damit automatisch zurückgenommen.
 
In den Kommunen des BHK, in der noch eine Inzidenzstufe der Coronaschutzverordnung NRW gilt, die Freundschaftsspiele oder Turniere ermöglicht, sind diese natürlich weiter erlaubt. 

Eine Herabstufung erfolgt frühestens am darauffolgenden Montag (02.08.21) bei gleichbleibender Verordnungslage. Sollte die Politik Änderungen machen, so werde wir natürlich umgehend informieren.

Mit freundlichen Grüssen

 

Lutz Ickler